Seit dem 2
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15907
Vorwahl
03546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Einwohnermeldeamt Lübben (Spreewald)
Am Markt 1
15907 Lübben (Spreewald)
Gemeinde Lübben (Spreewald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lübbenau/Spreewald gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ gefasst. Der Planvorentwurf und seine Begründung sind vom 12. August bis 13. September 2024 öffentlich einsehbar, und eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2024 statt.
- Für das Gewerbegebiet „Spreewalddreieck“ in Lübbenau/Spreewald wurden weitere Fördermittel bereitgestellt, darunter 230.000 Euro für den Bebauungsplan und 2,6 Millionen Euro für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Regenrückhaltebeckens.
- In Lübben (Spreewald) laufen verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, darunter die Fortsetzung der Stadtsanierung mit Mitteln aus den Programmen »Lebendige Zentren« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, aber spezifische Bebauungspläne sind hier nicht erwähnt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.